Die schweizerische
Finanzmarktaufsichtsbehörde (nachfolgend "FINMA") hat mit
superprovisorischer Verfügung vom 1. und 19. März 2012 ein sog.
Untersuchungsverfahren betreffend die Ultra Sonic Gruppe und die
Asset Treuhand AG in Konkursliquidation eröffnet. Die nunmehr
ernannten Liquidatoren wurden damals als sog.
Untersuchungsbeauftragte beauftragt, die Geschäftstätigkeit der
Ultra Sonic Gruppe und der Asset Treuhand AG in Konkursliquidation
zu untersuchen. Der Untersuchungsbericht wurde im Juni 2012 der
FINMA vorgelegt. Die FINMA hat den Untersuchungsbericht ausgewertet
und das Untersuchungsverfahren mit
Verfügung vom 24. August 2012 abgeschlossen.
Die FINMA ist im Wesentlichen zum
Schluss gekommen, dass die diversen panamesischen Ultra Sonic
Gesellschaften mit dem Vertrieb ihrer Anlageprodukte (bzw.
"Vermögensverwaltungsaufträ-gen") gegen das Schweizerische
Bankgengesetz (BankG) sowie die dazugehörige Verordnung (BankV)
verstossen haben. Da diese Gesellschaften über keine schweizerische
Bankenlizenz verfügten, war es ihnen verboten, gewerbsmässig sog.
Publikumseinlagen von Anlegern entgegen zu nehmen. Hierbei spielt es
keine Rolle, dass die Ultra Sonic Gesellschaften mehrheitlich in
Panama domiziliert sind und hauptsächlich auf deutschem Staatsgebiet
aktiv wurden. Die Zuständigkeit der FINMA ist aufgrund der aktiven
Verwaltung von der Schweiz aus gegeben (sog. faktische
schweizerische Zweigniederlassung). Entsprechend sind auch
allfällige deutsche Finanzmarktgesetze (z.B. das Kreditwesengesetz
KWG) im vorliegenden schweizerischen Verfahren nicht
anwendbar und deshalb für die Zulässigkeit des ehemaligen
Geschäftsmodells der Ultra Sonic Gesellschaften nicht von Bedeutung.
Da den Ultra Sonic Gesellschaften
mangels Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen auch
nachträglich keine Bankenlizenz erteilt werden konnte, hat die FINMA
zum Schutze der Anleger sowie zum Schutze des Finanzplatzes Schweiz
die definitive Einstellung der Geschäftstätigkeit der Ultra Sonic
Gesellschaften sowie deren Auflösung angeordnet. Die finanzielle
Lage der jeweiligen Ultra Sonic Gesellschaften konnte vorerst noch
nicht abschliessend beurteilt werden, so dass zunächst eine sog.
gesellschaftsrechtliche
Liquidation angeordnet wurde. Sollte sich im Laufe der jeweiligen
Liquidationsverfahren herausstellen, dass eine Gesellschaft
überschuldet ist, wird das entsprechende Liquidationsverfahren durch
ein Konkursverfahren (Insolvenzverfahren) abgelöst.
Demgegenüber konnte bei der Asset
Treuhand AG in Konkursliquidation eine klare Überschuldung
festgestellt werden, sodass die FINMA direkt den Konkurs eröffnet
und einen
Schuldenruf publiziert hat.
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