Liquidation/Konkurs der Ultra Sonic Gruppe

 

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 USH Gruppe - Hintergrund des Liquidationsverfahrens

Die schweizerische Finanzmarktaufsichtsbehörde (nachfolgend "FINMA") hat mit superprovisorischer Verfügung vom 1. und 19. März 2012 ein sog. Untersuchungsverfahren betreffend die Ultra Sonic Gruppe und die Asset Treuhand AG in Konkursliquidation eröffnet. Die nunmehr ernannten Liquidatoren wurden damals als sog. Untersuchungsbeauftragte beauftragt, die Geschäftstätigkeit der Ultra Sonic Gruppe und der Asset Treuhand AG in Konkursliquidation zu untersuchen. Der Untersuchungsbericht wurde im Juni 2012 der FINMA vorgelegt. Die FINMA hat den Untersuchungsbericht ausgewertet und das Untersuchungsverfahren mit Verfügung vom 24. August 2012 abgeschlossen.

Die FINMA ist im Wesentlichen zum Schluss gekommen, dass die diversen panamesischen Ultra Sonic Gesellschaften mit dem Vertrieb ihrer Anlageprodukte (bzw. "Vermögensverwaltungsaufträ-gen") gegen das Schweizerische Bankgengesetz (BankG) sowie die dazugehörige Verordnung (BankV) verstossen haben. Da diese Gesellschaften über keine schweizerische Bankenlizenz verfügten, war es ihnen verboten, gewerbsmässig sog. Publikumseinlagen von Anlegern entgegen zu nehmen. Hierbei spielt es keine Rolle, dass die Ultra Sonic Gesellschaften mehrheitlich in Panama domiziliert sind und hauptsächlich auf deutschem Staatsgebiet aktiv wurden. Die Zuständigkeit der FINMA ist aufgrund der aktiven Verwaltung von der Schweiz aus gegeben (sog. faktische schweizerische Zweigniederlassung). Entsprechend sind auch allfällige deutsche Finanzmarktgesetze (z.B. das Kreditwesengesetz KWG) im vorliegenden schweizerischen Verfahren nicht anwendbar und deshalb für die Zulässigkeit des ehemaligen Geschäftsmodells der Ultra Sonic Gesellschaften nicht von Bedeutung.

Da den Ultra Sonic Gesellschaften mangels Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen auch nachträglich keine Bankenlizenz erteilt werden konnte, hat die FINMA zum Schutze der Anleger sowie zum Schutze des Finanzplatzes Schweiz die definitive Einstellung der Geschäftstätigkeit der Ultra Sonic Gesellschaften sowie deren Auflösung angeordnet. Die finanzielle Lage der jeweiligen Ultra Sonic Gesellschaften konnte vorerst noch nicht abschliessend beurteilt werden, so dass zunächst eine sog. gesellschaftsrechtliche Liquidation angeordnet wurde. Sollte sich im Laufe der jeweiligen Liquidationsverfahren herausstellen, dass eine Gesellschaft überschuldet ist, wird das entsprechende Liquidationsverfahren durch ein Konkursverfahren (Insolvenzverfahren) abgelöst.

Demgegenüber konnte bei der Asset Treuhand AG in Konkursliquidation eine klare Überschuldung festgestellt werden, sodass die FINMA direkt den Konkurs eröffnet und einen Schuldenruf publiziert hat.
 

 USH Gruppe - Ablauf des Liquidationsverfahrens

 

 

   

 

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