Allgemeine Informationen |
Allgemeine Informationen an die Anleger und Gläubiger
Zürich, den 16. April 2018 Gemäss Verfügung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA vom 12.03.2018 wurde über die einzelnen Gesellschaften der Ultra Sonic Holding Gruppe mit Wirkung ab dem 27.03.2018, 08.00 Uhr, der Konkurs eröffnet. Vgl. FINMA Publikation unter https://www.finma.ch/de/news/2018/04/20180403-konkursmeldung/ . Forderungseingaben sind bis zum 30. April 2018 bei den Konkursliquidatoren einzureichen (eingescannte Anmeldungen als PDF per E-Mail an liquidator@ush-liquidation.ch reichen aus). Konkursgläubiger, die Forderungen bereits im Liquidationsverfahren eingegeben haben, müssen ihre eingegebenen Forderungen nicht nochmals im Konkursverfahren eingeben. Für Konkurseingaben können die auf der vorliegenden Internetseite vorhandenen Meldeformulare verwendet werden. Forderungen in Fremdwährung sind zwingend per Konkurseröffnungsdatum in Schweizerfranken umzurechnen. Verzugszinsen für nicht gesicherte Forderungen können nur bis Datum Konkurseröffnung gefordert werden. Die Konkursliquidatoren werden in den kommenden Wochen die vorliegende Internetseite im Hinblick auf das Konkursverfahren anpassen. Das nächste Gläubigerzirkular erfolgt einige Wochen nach Ablauf der Eingabefrist.
Mit Mitteilung vom 1. Dezember 2015
wurde ein Gläubigerzirkular in Aussicht gestellt. Die hierfür
erwarteten, von Dritten zu liefernden Informationen liegen uns
jedoch (noch) nicht vor. Die wirtschaftlichen Verhältnisse von USH
präsentieren sich im Übrigen zur Zeit praktisch unverändert. Wir
gehen davon aus, dass allenfalls Ende Juli ein Update erfolgen kann
und ein Gläubigerzirkular an die bekannten Gläubiger versandt und
zumindest teilweise auch auf dieser Internetseite veröffentlicht
wird. Sofern sich Gläubiger nicht sicher sind, ob sie bei den
Liquidatoren als Gläubiger registriert sind, besteht aktuell noch
kein Handlungsbedarf. Sobald das nächste Gläubigerzirkular auf
dieser Internetseite veröffentlicht worden ist, können Sie sich
erforderlichenfalls nachträglich registrieren. Einzelheiten hierzu
folgen im Gläubigerzirkular. Bis zur Veröffentlichung des
Gläubigerzirkular werden keine telefonischen Anfragen beantwortet.
Bitte melden Sie sich per E-Mail:
liquidator@ush-liquidation.ch. Zürich, den 1. Dezember 2015
Das Schweizerische Bundesgericht hat mit
Urteil vom 2. Oktober 2015 letztinstanzlich das von den Organen der
USH-Gruppe angefochtene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.
September 2014 vollumfänglich bestätigt. Damit ist die
Liquidationsverfügung der Eidg. Finanzmarktaufsichtsbehörde FINMA
vom 24. August 2012 rechtskräftig geworden. Die aufgrund des
laufenden Verfahrens bisher weitegehend nur auf Erhalt der
sichergestellten Vermögenswerte beschränkten Liquidatoren werden ab
sofort die Liquidation der USH-Gruppe vorantreiben. Detaillierte
Informationen zum weiteren Verfahren folgen in Kürze. Zürich, den 23. Januar 2015
Mit Urteil vom 24. September 2014 hatte
das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerden der Ultra Sonic
Gesellschaften sowie weiteren nahestehenden Gesellschaften
abgewiesen (vgl. Mitteilung vom Zürich, den 1. November 2014
Die von den Ultra Sonic Gesellschaften
und weiteren nahestehenden Gesellschaften gegen die von der Eidg.
FINMA über sie eröffneten Konkurs- bzw. Liquidationsverfahren
eingereichten Beschwerden hat das Bundesverwaltungsgericht mit
Urteil vom 24. September 2014 abgewiesen. Dieses Urteil ist noch
nicht rechtskräftig. Über den weiteren diesbezüglichen
Verfahrensverlauf werden die Konkursliquidatoren bzw. Liquidatoren
auf dieser Website laufend orientieren. Zürich, den 30. November 2012 – Verlängerung der Frist für Forderungsanmeldungen bis 31.12.2012
Angesichts der Tatsache, dass die
Verfügung der Eidg. FINMA vom 24. August 2012 (vgl. Mitteilung vom
11. September 2012) in Bezug auf die Ultra Sonic Gruppe noch nicht
rechtskräftig ist (die ehemalige Geschäftsführung der Ultra Sonic
Gruppe hat ein Rechtsmittel eingelegt), wird die Frist für
Forderungsanmeldungen vorerst bis zum 31.12.2012 verlängert. Bis zum
Abschluss des Rechtsmittelverfahrens werden die Liquidatoren keine
Liquidationshandlungen vornehmen, sondern die vorhandenen
Vermögenswerte lediglich sichern. Es wird schliesslich daran
erinnert, dass das unterzeichnete Forderungsanmeldungsformular
(inkl. Beilagen) auch eingescannt per Mail an die Liquidatoren
verschickt werden kann. Bei elektronischem Versand erübrigt sich
eine separate Zustellung per Briefpost.
Die Liquidatoren der USH-Gruppe (ohne Asset Treuhand AG) haben die
Anmeldefrist für Forderungen von Anlegern bzw. Gläubigern bis zum
30. November 2012 verlängert. Ein diesbezügliches Gläubigerzirkular
folgt in Kürze. Zürich, den 11. September 2012 - Verfügung der FINMA vom 24. August 2012 Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Bern (nachfolgend "FINMA") hat mit Verfügung vom 24. August 2012 gestützt auf das schweizerische Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG) sowie gestützt auf das Bundesgesetz über Banken und Sparkassen und die dazugehörige Verordnung (BankG und BankV) mit sofortiger Wirkung die Auflösung und Liquidation folgender Gesellschaften angeordnet: - SAM Management Group AG (oft auch „SAM AG“ genannt), Sonnenbergstrasse 9, 6052 Hergiswil - Ultra Sonic Holding AG, Haldenstrasse 43, 6006 Luzern - Ultra Sonic Holding SA, Panama, mit Zweigniederlassung an der Sonnenbergstrasse 9, 6052 Hergiswil - Ultra Sonic Bonds Investment SA, Panama, mit Zweigniederlassung an der Sonnenbergstrasse 9, 6052 Hergiswil - Ultra Sonic Private Equity Investment SA, Panama, mit Zweigniederlassung an der Sonnenbergstrasse 9, 6052 Hergiswil - Green Investment Group SA, Panama, mit Zweigniederlassung an der Sonnenbergstrasse 9, 6052 Hergiswil (vormals Ultra Sonic Forex Investment SA, Panama) - Ultra Sonic International SA, Panama, mit Zweigniederlassung an der Sonnenbergstrasse 9, 6052 Hergiswil - Zentauri Overseas Group SA, Panama, mit Zweigniederlassung an der Sonnenbergstrasse 9, 6052 Hergiswil - Sylvin Equities Inc., Panama, mit Zweigniederlassung an der Sonnenbergstrasse 9, 6052 Hergiswil Sodann hat die FINMA mit gleicher Verfügung per 27. August 2012, 08:00 Uhr, über die Asset Treuhand AG, Haldenstrasse 43, 6006 Luzern, den Konkurs eröffnet. Die genannten Massnahmen wurden am 4. September 2012 auf der Internetseite der FINMA publiziert (vgl. auch Internetseite der FINMA zu Liquidationen und Insolvenzen. Als Liquidatoren bzw. als Konkursliquidatoren wurden (jeweils mit Einzelzeichnungsberechtigung) die Rechtsanwälte Dr. Daniel Hunkeler und Salvatore Petralia von der Anwaltskanzlei Baur Hürlimann AG in Zürich eingesetzt. Die ehemaligen Organe, Geschäftsführer und Direktoren usw. der oben genannten Gesellschaften sind nicht mehr zur Vertretung dieser Gesellschaften befugt. Die Verfügung der FINMA vom 24. August 2012 ist noch nicht rechtskräftig. Indessen wurde einem allfälligen Rechtsmittel die sog. aufschiebende Wirkung entzogen, so dass die Verfügung der FINMA grundsätzlich sofort vollstreckbar ist. Laut Verfügung der FINMA existieren wirtschaftliche, personelle sowie organisatorische Verflechtungen zwischen einzelnen der oben genannten Gesellschaften, so dass diese rechtlich z.T. als sog. Gruppe behandelt werden. Somit wurde auch für solche Gruppengesellschaften die Liquidation bzw. der Konkurs angeordnet, die nicht aktiv Anlegermittel entgegen genommen haben. Dennoch wird für jede einzelne Gesellschaft ein selbständiges Liquidationsverfahren bzw. Konkursverfahren durchgeführt, weil das schweizerische Recht keinen Konzern- bzw. Gruppenkonkurs kennt. Auf der vorliegenden Internetseite werden ausschliesslich Informationen zu den Verfahren der Asset Treuhand AG, Ultra Sonic Holding AG, der Ultra Sonic Holding SA Panama inkl. Subgesellschaften, sowie der Zentauri Overseas Group SA und der Sylvin Equities Inc. (alle zusammen sog. Ultra Sonic Gruppe) veröffentlicht. Informationen zum Verfahren betreffend die SAM Management Group AG werden auf einer eigenen Internetseite www.sam-liquidation.ch veröffentlicht. Anleger und Gläubiger werden gebeten, sich ausschliesslich via Briefpost oder E-Mail an die Liquidatoren zu wenden. Es werden indessen aus Zeit- und Kostengründen sowie in Nachachtung des Grundsatzes der Gläubigergleichbehandlung keine weitergehenden Auskünfte erteilt. Sämtliche relevanten Informationen sind auf der jeweiligen Internetseite zu finden und werden laufend durch die Liquidatoren aktualisiert. |
© 2012 BAUR HÜRLIMANN AG |