Liquidation/Konkurs der Ultra Sonic Gruppe

 

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Allgemeine Informationen an die Anleger und Gläubiger


Zürich, den 16. April 2018

Gemäss Verfügung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA vom 12.03.2018 wurde über die einzelnen Gesellschaften der Ultra Sonic Holding Gruppe mit Wirkung ab dem 27.03.2018, 08.00 Uhr, der Konkurs eröffnet. Vgl. FINMA Publikation unter https://www.finma.ch/de/news/2018/04/20180403-konkursmeldung/ .

Forderungseingaben sind bis zum 30. April 2018 bei den Konkursliquidatoren einzureichen (eingescannte Anmeldungen als PDF per E-Mail an liquidator@ush-liquidation.ch reichen aus). Konkursgläubiger, die Forderungen bereits im Liquidationsverfahren eingegeben haben, müssen ihre eingegebenen Forderungen nicht nochmals im Konkursverfahren eingeben. Für Konkurseingaben können die auf der vorliegenden Internetseite vorhandenen Meldeformulare verwendet werden. Forderungen in Fremdwährung sind zwingend per Konkurseröffnungsdatum in Schweizerfranken umzurechnen. Verzugszinsen für nicht gesicherte Forderungen können nur bis Datum Konkurseröffnung gefordert werden.

Die Konkursliquidatoren werden in den kommenden Wochen die vorliegende Internetseite im Hinblick auf das Konkursverfahren anpassen. Das nächste Gläubigerzirkular erfolgt einige Wochen nach Ablauf der Eingabefrist.


Zürich, den 13. Juni 2016

Mit Mitteilung vom 1. Dezember 2015 wurde ein Gläubigerzirkular in Aussicht gestellt. Die hierfür erwarteten, von Dritten zu liefernden Informationen liegen uns jedoch (noch) nicht vor. Die wirtschaftlichen Verhältnisse von USH präsentieren sich im Übrigen zur Zeit praktisch unverändert. Wir gehen davon aus, dass allenfalls Ende Juli ein Update erfolgen kann und ein Gläubigerzirkular an die bekannten Gläubiger versandt und zumindest teilweise auch auf dieser Internetseite veröffentlicht wird. Sofern sich Gläubiger nicht sicher sind, ob sie bei den Liquidatoren als Gläubiger registriert sind, besteht aktuell noch kein Handlungsbedarf. Sobald das nächste Gläubigerzirkular auf dieser Internetseite veröffentlicht worden ist, können Sie sich erforderlichenfalls nachträglich registrieren. Einzelheiten hierzu folgen im Gläubigerzirkular. Bis zur Veröffentlichung des Gläubigerzirkular werden keine telefonischen Anfragen beantwortet. Bitte melden Sie sich per E-Mail: liquidator@ush-liquidation.ch.
 

Zürich, den 1. Dezember 2015

Das Schweizerische Bundesgericht hat mit Urteil vom 2. Oktober 2015 letztinstanzlich das von den Organen der USH-Gruppe angefochtene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. September 2014 vollumfänglich bestätigt. Damit ist die Liquidationsverfügung der Eidg. Finanzmarktaufsichtsbehörde FINMA vom 24. August 2012 rechtskräftig geworden. Die aufgrund des laufenden Verfahrens bisher weitegehend nur auf Erhalt der sichergestellten Vermögenswerte beschränkten Liquidatoren werden ab sofort die Liquidation der USH-Gruppe vorantreiben. Detaillierte Informationen zum weiteren Verfahren folgen in Kürze.
 

Zürich, den 23. Januar 2015

Mit Urteil vom 24. September 2014 hatte das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerden der Ultra Sonic Gesellschaften sowie weiteren nahestehenden Gesellschaften abgewiesen (vgl. Mitteilung vom
1. November 2014). Infolge Einlegung eines Rechtsmittels ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts noch nicht rechtskräftigt geworden, weshalb die Liquidatoren die jeweiligen Liquidationsverfahren nach wie vor nicht vorantreiben dürfen. Sobald das Bundesgericht sein Urteil gefällt hat, erfolgt eine neue Mitteilung auf dieser Internetseite.
 

Zürich, den 1. November 2014

Die von den Ultra Sonic Gesellschaften und weiteren nahestehenden Gesellschaften gegen die von der Eidg. FINMA über sie eröffneten Konkurs- bzw. Liquidationsverfahren eingereichten Beschwerden hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 24. September 2014 abgewiesen. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Über den weiteren diesbezüglichen Verfahrensverlauf werden die Konkursliquidatoren bzw. Liquidatoren auf dieser Website laufend orientieren.
 

Zürich, den 30. November 2012 – Verlängerung der Frist für Forderungsanmeldungen bis 31.12.2012

Angesichts der Tatsache, dass die Verfügung der Eidg. FINMA vom 24. August 2012 (vgl. Mitteilung vom 11. September 2012) in Bezug auf die Ultra Sonic Gruppe noch nicht rechtskräftig ist (die ehemalige Geschäftsführung der Ultra Sonic Gruppe hat ein Rechtsmittel eingelegt), wird die Frist für Forderungsanmeldungen vorerst bis zum 31.12.2012 verlängert. Bis zum Abschluss des Rechtsmittelverfahrens werden die Liquidatoren keine Liquidationshandlungen vornehmen, sondern die vorhandenen Vermögenswerte lediglich sichern. Es wird schliesslich daran erinnert, dass das unterzeichnete Forderungsanmeldungsformular (inkl. Beilagen) auch eingescannt per Mail an die Liquidatoren verschickt werden kann. Bei elektronischem Versand erübrigt sich eine separate Zustellung per Briefpost.


Zürich, den 9. Oktober 2012 - Verlängerung der Anmeldefrist bis zum 30. November 2012

Die Liquidatoren der USH-Gruppe (ohne Asset Treuhand AG) haben die Anmeldefrist für Forderungen von Anlegern bzw. Gläubigern bis zum 30. November 2012 verlängert. Ein diesbezügliches Gläubigerzirkular folgt in Kürze.
 

Zürich, den 11. September 2012 - Verfügung der FINMA vom 24. August 2012

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Bern (nachfolgend "FINMA") hat mit Verfügung vom 24. August 2012 gestützt auf das schweizerische Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG) sowie gestützt auf das Bundesgesetz über Banken und Sparkassen und die dazugehörige Verordnung (BankG und BankV) mit sofortiger Wirkung die Auflösung und Liquidation folgender Gesellschaften angeordnet:

- SAM Management Group AG (oft auch „SAM AG“ genannt), Sonnenbergstrasse 9, 6052 Hergiswil

- Ultra Sonic Holding AG, Haldenstrasse 43, 6006 Luzern

- Ultra Sonic Holding SA, Panama, mit Zweigniederlassung an der Sonnenbergstrasse 9,

6052 Hergiswil

- Ultra Sonic Bonds Investment SA, Panama, mit Zweigniederlassung an der Sonnenbergstrasse 9,

6052 Hergiswil

- Ultra Sonic Private Equity Investment SA, Panama, mit Zweigniederlassung an der

Sonnenbergstrasse 9, 6052 Hergiswil

- Green Investment Group SA, Panama, mit Zweigniederlassung an der Sonnenbergstrasse 9,

6052 Hergiswil (vormals Ultra Sonic Forex Investment SA, Panama)

- Ultra Sonic International SA, Panama, mit Zweigniederlassung an der Sonnenbergstrasse 9,

6052 Hergiswil

- Zentauri Overseas Group SA, Panama, mit Zweigniederlassung an der Sonnenbergstrasse 9,

6052 Hergiswil

- Sylvin Equities Inc., Panama, mit Zweigniederlassung an der Sonnenbergstrasse 9, 6052 Hergiswil

Sodann hat die FINMA mit gleicher Verfügung per 27. August 2012, 08:00 Uhr, über die Asset Treuhand AG, Haldenstrasse 43, 6006 Luzern, den Konkurs eröffnet.

Die genannten Massnahmen wurden am 4. September 2012 auf der Internetseite der FINMA publiziert (vgl. auch Internetseite der FINMA zu Liquidationen und Insolvenzen.

Als Liquidatoren bzw. als Konkursliquidatoren wurden (jeweils mit Einzelzeichnungsberechtigung) die Rechtsanwälte Dr. Daniel Hunkeler und Salvatore Petralia von der Anwaltskanzlei Baur Hürlimann AG in Zürich eingesetzt. Die ehemaligen Organe, Geschäftsführer und Direktoren usw. der oben genannten Gesellschaften sind nicht mehr zur Vertretung dieser Gesellschaften befugt.

Die Verfügung der FINMA vom 24. August 2012 ist noch nicht rechtskräftig. Indessen wurde einem allfälligen Rechtsmittel die sog. aufschiebende Wirkung entzogen, so dass die Verfügung der FINMA grundsätzlich sofort vollstreckbar ist.

Laut Verfügung der FINMA existieren wirtschaftliche, personelle sowie organisatorische Verflechtungen zwischen einzelnen der oben genannten Gesellschaften, so dass diese rechtlich z.T. als sog. Gruppe behandelt werden. Somit wurde auch für solche Gruppengesellschaften die Liquidation bzw. der Konkurs angeordnet, die nicht aktiv Anlegermittel entgegen genommen haben. Dennoch wird für jede einzelne Gesellschaft ein selbständiges Liquidationsverfahren bzw. Konkursverfahren durchgeführt, weil das schweizerische Recht keinen Konzern- bzw. Gruppenkonkurs kennt.

Auf der vorliegenden Internetseite werden ausschliesslich Informationen zu den Verfahren der Asset Treuhand AG, Ultra Sonic Holding AG, der Ultra Sonic Holding SA Panama inkl. Subgesellschaften, sowie der Zentauri Overseas Group SA und der Sylvin Equities Inc. (alle zusammen sog. Ultra Sonic Gruppe) veröffentlicht.

Informationen zum Verfahren betreffend die SAM Management Group AG werden auf einer eigenen Internetseite www.sam-liquidation.ch veröffentlicht.

Anleger und Gläubiger werden gebeten, sich ausschliesslich via Briefpost oder E-Mail an die Liquidatoren zu wenden. Es werden indessen aus Zeit- und Kostengründen sowie in Nachachtung des Grundsatzes der Gläubigergleichbehandlung keine weitergehenden Auskünfte erteilt. Sämtliche relevanten Informationen sind auf der jeweiligen Internetseite zu finden und werden laufend durch die Liquidatoren aktualisiert.

   

 

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